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Arbeitnehmer:innen

Damit mehr für Sie bleibt.

Für Arbeitnehmer:innen gibt es im Steuerrecht zahlreiche Begünstigungen, von denen viele vom Dienstgeber nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden können. Oftmals bleiben Möglichkeiten ungenutzt, die zu Steuerrückzahlungen führen könnten. Wir sorgen dafür, dass Sie kein Geld verschenken und alle steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen.

In der Arbeitnehmerveranlagung gilt es Freibeträge und Absetzbeträge richtig auszu-
nutzen, Werbungskosten und Sonderausgaben in richtiger Höhe zu berücksichtigen und außergewöhnliche Belastungen steueroptimal geltend zu machen.

Gibt es Nebeneinkünfte, übernehmen wir den Erklärungswechsel, erstellen Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen oder Überschussrechnungen und stehen Ihnen bei Kapitaleinkünften oder ausländischen Einkünften mit unserer Expertise zur Seite. Bei grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen unterstützen wir Sie von der Planung der Steuer- und Sozialversicherungsbelastung bis hin zur laufenden Abgabenabfuhr.

Darüber hinaus vertreten wir Sie vor den Abgabenbehörden, kümmern uns um Anträge und Rückerstattungen und prüfen Ihre Steuerbescheide auf mögliche Fehler. Auch bei Fragen zu Dienstverträgen, Schenkungen oder Grundstückstransaktionen beraten wir Sie umfassend.

Auf den Punkt gebracht: Wir holen für Sie steuerlich das Maximum heraus – damit am Ende mehr für Sie bleibt.

Unsere Leistungen

  • Persönliche Betreuung durch Ihr Beratungsteam mit viel Erfahrung bei der Beratung von Arbeitnehmer:innen
  • Beratung zur optimalen Ausnutzung von Freibeträgen und Familienbonus Plus
  • Beratung betreffend der Absetzbarkeit von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • Durchführung von Erklärungswechseln
  • Berechnung und Erklärung von Nebeneinkünften, wie z.B. Vermietung
  • Berechnung und Erklärung von Kapitaleinkünften
  • Prüfung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen von grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen
  • Beratung betreffend Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und anrechenbaren ausländischen Steuern
  • Stellung von Anträgen auf unbeschränkte Steuerpflicht
  • Ordnungsgemäße Erstellung der Steuererklärungen unter Ausnutzung sämtlicher Optimierungsmöglichkeiten
  • Effiziente Beantwortung aller Fragen und Ergänzungsersuchen des Finanzamts
  • Übernahme der steuerlichen Vertretung vor den Abgabenbehörden
  • Stellung von Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, von Stundungs- und Ratenzahlungsansuchen und von Rückerstattungsanträgen
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Einlegung von Beschwerden gegen fehlerhafte Steuerbescheide
  • Beratung beim Abschluss von Dienstverträgen und bei Fragen zum Arbeitsrecht
  • Beratung bei Schenkungen und Grundstückstransaktionen