Wir verwenden Cookies

Diese dienen dazu, die Funktionalität dieser Webseite zu gewährleisten und die Nutzung der Website zu analysieren. Weiters speichern unsere Partner und wir Informationen auf einem Gerät oder rufen diese ab, führen Inhaltsmessungen durch und verwenden dazu Cookies, Geräteerkennungen und andere Gerätedaten sowie andere personenbezogene Daten (z. B. IP-Adresse), um unsere Werbeaktivität zu unterstützen.

Wenn Sie die Verwendung dieser Cookies und Funktionen ablehnen könnten Bereiche der Website nicht richtig funktionieren.

Details ein-/ausblenden
  • ASP.NET

    Anbieter Eigentümer dieser Website
    Zweck Steuerung der Website
  • Facebook Pixel

    Anbieter Meta Platforms Ireland Limited
    Zweck Cookie von Facebook, das für Website-Analysen, Ad-Targeting und Anzeigenmessung verwendet wird.
    Datenschutzerklärung https://www.facebook.com/policies/cookies
  • Goolge Analytics

    Anbieter Google Ireland Limited
    Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
  • Google Maps

    Anbieter Google Ireland Limited
    Zweck Um Karten und Routenplanung von Google Maps zu nutzen.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
  • Google Recaptcha

    Anbieter Google Ireland Limited
    Zweck Verhinderung von Spamnachrichten via Anfrageformular.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
  • Google Tag Manager

    Anbieter Google Ireland Limited
    Zweck Cookie von Google zur Steuerung der erweiterten Script- und Ereignisbehandlung.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
  • YouTube

    Anbieter Google Ireland Limited
    Zweck Um Inhalte und Videos von YouTube anzuzeigen.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
  • Matomo

    Anbieter Matomo (verarbeitet von Intouch, Gleisdorf)
    Zweck Tracken von Nutzerverhalten & Werbezwecke.
    Datenschutzerklärung https://matomo.org/privacy-policy/
wird gespeichert...

ORF-Beitrag auch für Unternehmen

ORF-Beitrag auch für Unternehmen

Mit 1.1.2024 wurde die sogenannte GIS-Gebühr durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt. Der Beitrag ist unter bestimmten Voraussetzungen auch von Unternehmen zu entrichten.


Der neue ORF-Beitrag ist unabhängig von einem Empfangsgerät zu entrichten und beträgt € 15,30 monatlich, je nach Bundesland kann eine zusätzliche Länderabgabe in unterschiedlicher Höhe anfallen, wobei Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg auf eine solche verzichten.

Kriterien für die Zahlungspflicht

Die Zahlungspflicht im Rahmen des neuen ORF-Beitrags knüpft an die Kommunalsteuerpflicht von Unternehmen innerhalb des letzten Kalenderjahres an. Pro Gemeinde, in welcher eine Betriebsstätte im kommunalsteuerrechtlichen Sinn liegt, ist ein ORF-Beitrag zu entrichten. Eine Betriebsstätte ist dabei jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die unmittelbar oder mittelbar der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit dient.


Waren Unternehmen bisher von der Entrichtung der Kommunalsteuer befreit, beispielsweise da ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck erfüllt wird, greift diese Befreiung auch für die ORF-Beitragspflicht. Eine "Befreiung" besteht insofern auch für Unternehmen, deren Unternehmensadresse mit ihrem Hauptwohnsitz übereinstimmt, da ein Entrichten des ORF-Beitrags als Unternehmer für dieselbe Adresse von der privaten Beitragspflicht befreit.


Höhe des Beitrags

Exklusive Landesabgabe ist der ORF-Beitrag bis zum Jahr 2026 mit monatlich € 15,30 festgesetzt. Für Unternehmer besteht jedoch eine Staffelung und damit unter Umständen die Pflicht, mehrere ORF-Beiträge pro Monat abzuführen. Die Anzahl der zu leistenden ORF-Beiträge wird durch die Summe der Arbeitslöhne (inkl. Sonderzahlungen, Sachbezüge usw.), welche an Arbeitnehmer der kommunalsteuerrechtlichen Betriebsstätte gezahlt wurden (kommunalsteuerliche Bemessungsgrundlage), bestimmt.

Die Staffelung ergibt sich wie folgt:

(links die Kommunalsteuerliche BMGL, rechts die Anzahl der ORF-Beiträge):
bis € 1,6 Mio.   1 (€ 15,30 monatlich)
bis € 3 Mio.      2 (€ 30,60 monatlich)
bis € 10 Mio.    7 (€ 107,10 monatlich)
bis € 50 Mio.   10 (€ 153,00 monatlich)
bis € 90 Mio.   20 (€ 306,00 monatlich)
mehr als € 90 Mio.   50 (€ 765,00 monatlich)

Der Beitragsschuldner hat bis 15.04.2024 eine Meldung über Beginn bzw. Ende der Beitragspflicht vorzunehmen. Diese hat Firma, E-Mail-Adresse, Firmenbuchnummer bzw. GISA-Zahl sowie die Steuernummer zu enthalten. Kommunalsteuerpflichtige Unternehmen sollen ab Ende April 2024 Zahlungsaufforderungen von der ORF Beitrags Service GmbH (OBS) erhalten, die festgesetzten Beträge sind binnen 14 Tagen ab Zustellung fällig. Wird der Beitrag nicht fristgerecht entrichtet, erfolgt eine Festsetzung mittels Bescheid, eine etwaige Beschwerde gegen den Bescheid kann beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Bei Meldeverstößen drohen Verwaltungsstrafen.


Anfrage stellen

Fragen Sie einfach.
Mit uns können Sie rechnen.


Als eines der größten Steuerberatungs-Unternehmen in Österreich kann
KAPAS für jede Betriebsgröße und Branche effiziente und erfolgsorientierte Leistungen bieten. Bei uns werden spezielles Know-how
und jahrelange Erfahrung gebündelt und stehen allen Kunden zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen haben oder Beratung von unseren geschulten Mitarbeitern wünschen, kontaktieren Sie uns über unser Anfrageformular.

Wir freuen uns über jede Anfrage!

Diese Funktion steht Ihnen nur zur Verfügung wenn sie unsere Cookie- und Datenschutz-Erklärung akzeptieren.
Cookie- und Datenschutz-Erklärung öffnen