Unternehmer können aktiven Arbeitnehmern eine abgabenfreie Teuerungsprämie von bis zu Euro 3.000 pro Kalenderjahr zuwenden.
Diese Begünstigung gibt es noch bis zum 31.12.2023.
Bei der Teuerungsprämie gilt die Abgabenfreiheit bis zu Euro 2.000 pro Kalenderjahr bedingungslos. Der zusätzliche Abgabenfreibetrag von Euro 1.000 kann nur dann steuerfrei geltend gemacht werden, wenn diese Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (etwa aufgrund eines Kollektivvertrages) für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmergruppen gewährt wird. Bei der Teuerungsprämie darf es sich allerdings um keine Bezugsumwandlung handeln. Das heißt, bei der Prämie muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Die Abgabenfreiheit dieser Teuerungsprämie bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ und Kommunalsteuer). Die Teuerungsprämie kann monatlich oder einmalig zur Auszahlung gebracht werden.
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