Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 27.01.2021 festgestellt, dass die österreichische Regelung für Reiseleistungen nicht dem EU-Recht entspricht.
Ab 01.01.2022 kommt es daher zu folgenden wesentlichen Änderungen:
- Ausweitung der Margenbesteuerung auf unternehmerische Kunden
Die Margenbesteuerung kommt künftig unabhängig davon zur Anwendung, ob der Kunde ein Unternehmer oder ein Nicht-Unternehmer (insbesondere Privatperson) ist. Zukünftig werden daher auch Reiseleistungen, die an Unternehmer erbracht werden, der Margenbesteuerung unterworfen.
- Abschaffung der Pauschalberechnung
Die in der Praxis bisher vereinzelt angewendete pauschale Ermittlung der Bemessungsgrundlage (Marge) ist nicht mehr möglich. Zukünftig muss die Marge für jede einzelne Reise berechnet werden.
Die Änderungen sind auf Reiseleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 ausgeführt werden.
|