Kommunalsteuerpflicht bei ausländischer Arbeitskräfteüberlassung?

Arbeitet ein österreichischer Unternehmer mit einem Subunternehmer aus dem Ausland zusammen und werden dessen Dienstnehmer zu stark in den Betrieb des österreichischen Unternehmers integriert, so können Sozialversicherung und Finanzverwaltung von einer Arbeitskräfteüberlassung durch den ausländischen Subunternehmer an den österreichischen Unternehmer ausgehen.
Etwa dann, wenn die Arbeitsmittel des inländischen Unternehmers verwendet werden und der ausländische Unternehmer nicht für die Werkleistung haftet. Diese Einordnung hat für den österreichischen Unternehmer - neben haftungs- und arbeitsrechtlicher Konsequenzen - aber auch zur Folge, dass dieser in der Regel für die Dienstnehmer des ausländischen Subunternehmers kommunalsteuerpflichtig wird.

  • Ausländischer Subunternehmer ohne inländische Betriebsstätte
    Überlässt der ausländische Subunternehmer (Überlasser) seine Dienstnehmer an einen inländischen Unternehmer (Beschäftiger), dann geht die Kommunalsteuerschuld vom ersten Tag an auf den inländischen Beschäftiger über.
    Die Kommunalsteuer beträgt in diesem Fall 2,1% des an den ausländischen Unternehmer bezahlten Entgelts (3% Kommunalsteuer von 70% des Netto-Entgeltes).
  • Ausländischer Subunternehmer mit inländischer Betriebsstätte
    Sollte der ausländische Überlasser für die Personalüberlassung bereits über eine inländische Betriebsstätte verfügen, dann hat der ausländische Überlasser die Kommunalsteuer selbst abzuführen. Eine solche inländische Betriebsstätte entsteht in der Regel jedoch erst nach einer Dauer von sechs Monaten.

Für den inländischen Unternehmer ist somit bei einer Zusammenarbeit mit einem ausländischen Unternehmer zur Vermeidung von Kommunalsteuernachzahlungen zu prüfen

  • ob es sich bei der Zusammenarbeit um eine Arbeitskräfteüberlassung handelt und
  • wenn dies der Fall ist, ob der ausländische Überlasser eine Betriebsstätte in Österreich hat oder nicht.

Anfrage stellen

Fragen Sie einfach.
Mit uns können Sie rechnen.


Als eines der größten Steuerberatungs-Unternehmen in Österreich kann
KAPAS für jede Betriebsgröße und Branche effiziente und erfolgsorientierte Leistungen bieten. Bei uns werden spezielles Know-how
und jahrelange Erfahrung gebündelt und stehen allen Kunden zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen haben oder Beratung von unseren geschulten Mitarbeitern wünschen, kontaktieren Sie uns über unser Anfrageformular.

Wir freuen uns über jede Anfrage!




Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten und Ihnen die gewünschte Information so rasch wie möglich zukommen lassen.

Standort:
Ansprechpartner:
Ihre Anfrage:
Ihr Name:
Telefon:
E-Mail:
Sicherheit:
Karriere bei KAPAS

Karriere bei KAPAS


Sie möchten sich weiterentwickeln?
Vielleicht kann unsere Kanzlei Ihnen dabei helfen!

Hier finden Sie unsere offenen Stellen.

Wir geben IHNEN die Chance, in einem angenehmen und
leistungsorientierten Umfeld zu arbeiten.






Danke für Ihre Bewerbung!

Es freut uns, dass Sie sich für unser Unternehmen interessieren und Teil eines erfolgreichen Teams werden wollen.

Wir melden uns sobald wie möglich bei Ihnen.
Beruf:
Name:
Straße/Nr:
PLZ/Ort:
E-Mail:
Sicherheit: