Steuerberaterin | Geschäftsführerin | Partnerin
Im Ministerrat wurden die Eckpunkte der „Weiterbildungszeit“ vorgestellt, die ab 1.1.2026 wirksam werden soll.
Verrechnet ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Leistungen von seinem Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft kann das zur Kommunalsteuerpflicht führen.
Um nicht ungewollt in finanzstrafrechtliche Schwierigkeiten zu geraten, empfiehlt es sich künftig alle Eingangsrechnungen auf deren Ordnungsmäßigkeit zu kontrollieren.