Wir verwenden Cookies

Diese dienen dazu, die Funktionalität dieser Webseite zu gewährleisten und die Nutzung der Website zu analysieren. Weiters speichern unsere Partner und wir Informationen auf einem Gerät oder rufen diese ab, führen Inhaltsmessungen durch und verwenden dazu Cookies, Geräteerkennungen und andere Gerätedaten sowie andere personenbezogene Daten (z. B. IP-Adresse), um unsere Werbeaktivität zu unterstützen.

Wenn Sie die Verwendung dieser Cookies und Funktionen ablehnen könnten Bereiche der Website nicht richtig funktionieren.

Details ein-/ausblenden
  • ASP.NET

    Anbieter Eigentümer dieser Website
    Zweck Steuerung der Website
  • Facebook Pixel

    Anbieter Meta Platforms Ireland Limited
    Zweck Cookie von Facebook, das für Website-Analysen, Ad-Targeting und Anzeigenmessung verwendet wird.
    Datenschutzerklärung https://www.facebook.com/policies/cookies
  • Goolge Analytics

    Anbieter Google Ireland Limited
    Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
  • Google Maps

    Anbieter Google Ireland Limited
    Zweck Um Karten und Routenplanung von Google Maps zu nutzen.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
  • Google Recaptcha

    Anbieter Google Ireland Limited
    Zweck Verhinderung von Spamnachrichten via Anfrageformular.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
  • Google Tag Manager

    Anbieter Google Ireland Limited
    Zweck Cookie von Google zur Steuerung der erweiterten Script- und Ereignisbehandlung.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
  • YouTube

    Anbieter Google Ireland Limited
    Zweck Um Inhalte und Videos von YouTube anzuzeigen.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
  • Matomo

    Anbieter Matomo (verarbeitet von Intouch, Gleisdorf)
    Zweck Tracken von Nutzerverhalten & Werbezwecke.
    Datenschutzerklärung https://matomo.org/privacy-policy/
wird gespeichert...

Steuerliche Behandlung von Bitcoin-Mining

Als Gegenleistung für die Allokation (Zuteilung) von Rechenleistung erhält der Miner den sogenannten „block reward“, der sich aus den neu erschaffenen Bitcoins und den Transaktionsgebühren zusammensetzt. Dieses Belohnungssystem garantiert einerseits die Aufrechterhaltung des Netzwerks und andererseits – mangels zentraler Ausgabestelle – das Inverkehrbringen von neuen Bitcoins.
Durch die hohen Ertragschancen beim Mining ist es zu einer gewissen „Industrialisierung“ der Branche gekommen. Während am Anfang des Bitcoin-Minings noch mit handelsüblichen Grafikkarten und Computern geschürft wurde, ist profitables Mining heute nur mehr mit Spezialhardware – sogenannten ASICs– möglich. Doch auch kleinere Akteure können unter Umständen profitabel minen: Grundsätzlich sind nur Hardware (ASIC) sowie Strom- und Internetanschluss erforderlich.

Steuerliche Behandlung von Bitcoin-Mining

Die Ökosoziale Steuerreform brachte für natürliche Personen neue Regelungen für die Besteuerung von ab dem 01.03.2022 erzielten Mining-Einkünften. Auf bis zum 28.02.2022 erzielte Mining-Einnahmen ist noch die alte Rechtslage anzuwenden, wonach nach der Auffassung des Finanzministeriums das Mining als ein Herstellungsvorgang anzusehen ist und die daraus erzielten Einkünfte in der Regel solche aus Gewerbebetrieb sind. Ab dem 01.03.2022 erzielte Mining-Einnahmen können nach dem neuen Besteuerungsregeln entweder laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb begründen.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegen vor, wenn eine selbständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Werden Kryptowährungen im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit vereinnahmt, fallen diese daher nicht unter das Besteuerungssystem als Kapitaleinkünfte und der besondere Steuersatz von 27,5% ist nicht anwendbar.
Insbesondere beim Mining ist jeweils im Einzelfall abzugrenzen, ob die Tätigkeit nach der Verkehrsauffassung in Art und Umfang über die reine Vermögensverwaltung hinausgeht und deshalb nicht Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen und somit der progressive Einkommensteuertarif zur Anwendung kommt.

Wir unterstützen Sie bei dieser wichtigen Abgrenzung gerne.

Anfrage stellen

Fragen Sie einfach.
Mit uns können Sie rechnen.


Als eines der größten Steuerberatungs-Unternehmen in Österreich kann
KAPAS für jede Betriebsgröße und Branche effiziente und erfolgsorientierte Leistungen bieten. Bei uns werden spezielles Know-how
und jahrelange Erfahrung gebündelt und stehen allen Kunden zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen haben oder Beratung von unseren geschulten Mitarbeitern wünschen, kontaktieren Sie uns über unser Anfrageformular.

Wir freuen uns über jede Anfrage!

Diese Funktion steht Ihnen nur zur Verfügung wenn sie unsere Cookie- und Datenschutz-Erklärung akzeptieren.
Cookie- und Datenschutz-Erklärung öffnen